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Die Mietpreisbremse!
Die Mietpreisbremse wurde durch den Bundesrat und Bundestag verschärft. Verschärft wurde insbesondere der Rückforderungsanspruch des Mieters. Bereits gezahlte Miete kann zurückgefordert werden. Als Begründung gilt schon ein Nicht reagieren des Vermieters, auf die Rüge des Mieters. In der Vergangenheit galten erst die Beträge als rückzahlungspflichtig, die nach der Rüge erhoben wurden. Nunmehr gilt dies auch…